Die Corona-Pandemie bescherte uns allen eine harte Zeit. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich schlugen aufs Gemüt und brachten viele Menschen an die Grenzen ihrer Geduld. Währenddessen gefährdeten Maßnahmen im unternehmerischen Bereich wie Geschäftsschließungen und Zutrittsbeschränkungen viele Betriebe in ihrer Existenz.
Die Bundesregierung
schnürte in dieser Zeit diverse Hilfspakete, um die finanzielle Lage der Unternehmen zu erleichtern,
indem sie ihnen bestimmte Kosten (im Voraus) erstattete.
Da die endgültige Höhe
der erstattungsfähigen Kosten bei der Beantragung der Corona-Hilfen noch nicht feststand, wurde zunächst ein Vorschuss
ausgezahlt. Um nach dem Auslaufen der Förderprogramme festzustellen, ob ein Zuschuss berechtigt und
korrekt bemessen war, muss für jedes Programm eine Schlussabrechnung erfolgen.
Zur Vereinfachung wurden
die einzelnen Unterstützungsprogramme in verschiedene Pakete einge-
teilt, da zwischen den
einzelnen Hilfen auch Abhängigkeiten bestehen, die auf diese Weise berücksichtigt werden können.
Die folgende Infografik veranschaulicht Ihnen den Prozess und zeigt auf, welche Unterlagen Sie zusammentragen müssen. Das Einreichen der Schlussabrechnung erledigen wir für Sie.